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Arbeitsrecht & Zeiterfassung6 Min. Lesezeit

Mehrfachbeschäftigung & Minijob: 48-Stunden-Höchstarbeitszeit rechtssicher managen

Steuerfallen, Gesamtarbeitszeit und Arbeitgeberpflichten bei zwei Arbeitsverhältnissen

Nico Eichhorn
Inhaber NYEO Digital & Systemarchitekt

Kernzusammenfassung

Immer mehr Erwerbstätige üben neben ihrer Haupttätigkeit einen Nebenjob oder Minijob aus. Gesetzlich werden die Arbeitszeiten aller Arbeitgeber jedoch zusammengerechnet. Überschreitet die Gesamtsumme die Höchstarbeitszeiten des ArbZG, haften beide Arbeitgeber.

1. Das Zusammenrechnungs-Prinzip nach § 2 Abs. 1 ArbZG

Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet: „Bei meinem Hauptarbeitgeber arbeite ich 40 Stunden, mein Minijob mit 10 Stunden geht den Hauptarbeitgeber nichts an.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt dies in § 2 Abs. 1 ArbZG unmissverständlich: Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

Gemäß § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Schnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) liegt die absolute Höchstgrenze somit bei 48 Wochenstunden.

§ 2 Abs. 1 ArbZG (Arbeitszeitbegriff)

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

2. Pflichten der Arbeitgeber und Auskunftspflicht der Beschäftigten

Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses und laufend zu prüfen, ob der Mitarbeiter Nebenbeschäftigungen ausübt. Arbeitnehmer wiederum trifft eine vertragliche Nebenpflicht, ihre weiteren Arbeitgeber und Arbeitszeiten offenzulegen.

Wird durch die Addition der Schichten die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) oder die 48-Stunden-Woche verletzt, drohen Arbeitgebern empfindliche Bußgelder der Aufsichtsbehörden.

3. Die Lösung: Transparente MultiJob-Verwaltung

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Über den Autor: Nico Eichhorn

Inhaber von NYEO Digital in Papenburg. Spezialisiert auf robuste Fullstack-Webanwendungen (Next.js, React, TypeScript), Linux-Serverarchitekturen und Entwickler der SaaS-Plattform Caleb für rechtssichere Arbeitszeiterfassung und Schichtplanung.

Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Magazin veröffentlichten Fachbeiträge dienen der allgemeinen Information über gesetzliche Rahmenbedingungen und Best Practices zur Arbeitsorganisation, IT-Sicherheit und Rechnungsstellung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.