§ 17 Mindestlohngesetz (MiLoG): Revisionssichere Aufzeichnungspflichten für Minijobber
Die 7-Tage-Frist, typische Fallstricke bei Betriebsprüfungen und Schutz vor Nachforderungen
Kernzusammenfassung
Arbeitgeber von Minijobbern und in bestimmten Wirtschaftszweigen stehen unter besonderer Beobachtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). § 17 MiLoG normiert eine strenge Aufzeichnungspflicht mit harter 7-Tage-Frist.
1. Die 7-Tage-Frist nach § 17 Abs. 1 MiLoG
Während im allgemeinen Arbeitszeitrecht die Pflicht zur zeitnahen Erfassung besteht, setzt § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG eine starre Frist: Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten (ausgenommen Minijobber in Privathaushalten) müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen.
Wer erst am Monatsende rückwirkend Schätzungen einträgt, verstößt gegen die Aufzeichnungspflicht – selbst dann, wenn der Mindestlohn rechnerisch eingehalten wurde.
Der Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
2. Aufbewahrung und Vorlage bei Prüfungen
Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt und am Ort der Beschäftigung oder in den Geschäftsräumen für Prüfungen durch die Zollverwaltung bereitgehalten werden.
Digitale Zeiterfassungslösungen bieten hier den Vorteil, dass Prüfberichte auf Knopfdruck mit Zeitstempel exportiert werden können.
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Über den Autor: Nico Eichhorn
Inhaber von NYEO Digital in Papenburg. Spezialisiert auf robuste Fullstack-Webanwendungen (Next.js, React, TypeScript), Linux-Serverarchitekturen und Entwickler der SaaS-Plattform Caleb für rechtssichere Arbeitszeiterfassung und Schichtplanung.
Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Magazin veröffentlichten Fachbeiträge dienen der allgemeinen Information über gesetzliche Rahmenbedingungen und Best Practices zur Arbeitsorganisation, IT-Sicherheit und Rechnungsstellung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.